Rente

Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand

Mit dem Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz wird insbesondere der Nachholfaktor unter Beachtung der Haltelinie für das Rentenniveau wiedereingesetzt, werden Verbesserungen beim Erwerbsminderungsrentenbestand vorgenommen und die Anpassung der Renten zum 1. Juli 2022 umgesetzt.

Umsetzungsstand

Referentenentwurf ist veröffentlicht [PDF, 608KB] 23.03.2022 Regierungsentwurf ist verabschiedet [PDF, 625KB] 13.04.2022 Gesetz ist verkündet 30.06.2022 Hintergrund: Erklärung der Darstellung „Umsetzungsstand“