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Gesetz

Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand

Mit dem Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz wird insbesondere der Nachholfaktor unter Beachtung der Haltelinie für das Rentenniveau wiedereingesetzt, werden Verbesserungen beim Erwerbsminderungsrentenbestand vorgenommen und die Anpassung der Renten zum 1. Juli 2022 umgesetzt.

Umsetzungsstand

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