Rente

Reha-Budget

Was ist das Reha-Budget?

Wenn die Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen gefährdet oder bereits beeinträchtigt ist, können Versicherte von ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation bekommen. Für diese Leistungen stehen den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung begrenzte Mittel zur Verfügung – das so genannte Reha-Budget. Es wird jährlich neu festgesetzt und bis zum Jahr 2013 an die voraussichtliche Entwicklung der Bruttolöhne und Gehälter je Arbeitnehmer angepasst.

Infografik zum Reha-Budget.

Die Infografik "Mehr Budget für Rehabilitation" hebt besonders die Anpassung an die demografische Entwicklung hervor und verdeutlicht den zunehmenden Bedarf der geburtenstarken Jahrgänge an Reha-Leistungen.

Darüber hinaus visualisiert die Grafik die bisherige Anpassung des Budgets an die Lohnentwicklung. Ab dem Jahr 2014 wird zusätzlich eine Anpassung an die demografische Entwicklung eingeführt. Diese beiden Anpassungen sind Bestandteile des Budgets für medizinische und berufliche Rehabilitation, das Träger, Leistungserbringer und Versicherte gleichermaßen betrifft.

Was wurde geändert?

Das Reha-Budget wurde seit dem Jahr 2014 zusätzlich unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung angepasst, da die Bevölkerung immer älter wird. Rückwirkend zum 1. Januar 2014 wurde das jährliche Reha-Budget dadurch um rund 100 Millionen Euro erhöht. Diese zusätzliche Erhöhung stieg auf bis zu 233 Millionen Euro im Jahr 2017. Nach 2017 wurde die zusätzliche Erhöhung des Reha-Budgets schrittweise wieder abgebaut, da die geburtenstarken Jahrgänge nach und nach in Rente gehen.

Warum ist das Reha-Budget erhöht worden?

Es gilt der Grundsatz: Reha vor Rente. Die Nachfrage nach Rehabilitations- und Präventionsleistungen der Rentenversicherung steigt. Das liegt vor allem daran, dass die geburtenstarken Jahrgänge – die so genannten Baby-Boomer – in ein Alter gekommen sind, in dem Reha-Leistungen häufiger notwendig werden. Deshalb wird das Reha-Budget der Rentenversicherung an die demografische Entwicklung angepasst, damit den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung genügend finanzielle Mittel für die Bewilligung von Reha-Leistungen zur Verfügung stehen.

Wer profitiert?

Jede/r Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung hat unter bestimmten persönlichen (medizinischen) und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (sechs Kalendermonate Pflichtbeiträge in den letzten zwei Jahren) im Bedarfsfall Anspruch auf Leistungen der medizinischen oder beruflichen Rehabilitation und kann damit von der Erhöhung des Reha-Budgets profitieren.

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